Montag, 19. September 2011

Selbstauskunft gem. § 34 BDSG


Betroffene können eine Auskunft verlangen über:
  • zur Person gespeicherten Daten
  • Herkunft dieser Daten
  • Empfänger dieser Daten
  • Zweck der Speicherung
  • Scoring (Wertung der Zahlungswürdigkeit)

Unter folgendem Link lässt sich eine Übersicht zum Gesetz verschaffen und dort gibts eine Vorlage, mit der man eine Auskunfts-Anfrage stellen kann.

http://www.ferner-alsdorf.de/news-urteile/kanzlei-infobriefe/selbstauskunft-schufa-vorlage-auskunft-datenschutz-34-bdsg/


Die sechs größten Auskunfteien

Auf  www.test.de, der Internetpräsenz der Stiftung Warentest, gibt es eine Übersicht und  Informationen über die sechs größten Auskunfteien.
 

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